Um eine gewerbliche Immobilie zu mieten, bedarf es keines schriftlichen Mietvertrages. Mit der Übergabe der Schlüssel und der Zahlung des ersten Mietzinses ist der Vertrag auch in mündlicher Form verbindlich. Jedoch gibt es Fälle, in denen ein schriftlicher Vertrag angezeigt ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Mietverhältnis über einen unüblich langen Zeitraum [ mehr lesen ]
Gepostet am 21 - Jul - 2011