
Die Inanspruchnahme eines Immobilienmaklers zum Kauf einer Immobilie kostet Geld. Dafür wird der Käufer aber auch von der manchmal lästigen Suche nach dem passenden Haus befreit. Der gute Makler sucht ein geeignetes Haus für den Kunden, vereinbart Besichtigungstermine und vermittelt bei eventuellen Differenzen zwischen Käufer und Verkäufer.
Wer diese Kosten sparen möchte und glaubt, auch ohne einen Makler auszukommen, der muss sich auf die Suche nach der gewünschten Immobilie an den passenden Ort begeben. Dabei muss er auf Verkaufsangebote achten, die von Privat angeboten werden. Auf diese Angebote kann er durch Zeitungsanzeigen, Aushänge zum Beispiel in einem Supermarkt, aufgestellte Schilder oder durch Mund zu Mund Propaganda aufmerksam werden. Hat er aufgrund irgendeiner Möglichkeit die passende Immobilie gefunden, gilt es, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Bei diesem Termin kann sich der Kunde das Haus in aller Ruhe von oben bis unten ansehen und sich einen Überblick verschaffen, ob es für seine Wünsche und Bedürfnisse geeignet ist. Außerdem kann er sich das Umfeld hinsichtlich von Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten oder Schulen ansehen. Auch eventuelle negative Einflussfaktoren wie Bahnlinien, verkehrsreiche Straßen in der Nähe oder Fluglärm werden ihm auffallen. Hat er das richtige Objekt gefunden, muss er sich auf einen Kaufpreis mit dem Eigentümer einigen. Hierbei treten oft Differenzen auf, denn der Verkäufer sieht sein Haus natürlich mit ganz anderen Augen als der Käufer. Beide werden ihre Verhandlungsposition haben, sich aber dennoch auf einen Preis einigen, wenn wirkliches Interesse auf beiden Seiten besteht.
Wenn der Käufer die Immobiliensuche allein durchführt, muss er auch mögliche Konsequenzen aus seiner Entscheidung allein tragen. Die Einschaltung eines Maklers kostet, wie oben erwähnt, einiges Geld, aber dafür übernimmt der Makler auch die Verantwortung für in seinem Exposé gemachte Aussagen zu den Eigenschaften des Hauses. Hier hat der Käufer also einen Haftungsanspruch gegen den Makler im Falle gravierender Widersprüche. Der Hauskäufer sollte für sich einschätzen, inwieweit er sich ein Geschäft ohne professionelle Hilfe zutraut.
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